Warum gibt es den Väteraufbruch?

Jedes Jahr müssen in Deutschland ca. 230.000 Kinder unter einer Trennung der Eltern leiden. Dabei werden 150.000 Kinder zu Halbwaisen, weil es in Deutschland möglich ist, Vätern den Kontakt zu ihren Kindern zu verwehren.

Allen Kindern beide Eltern!

Stellungnahme zum Artikel „Gewalt von Männern ist ein blinder Fleck an Familiengerichten“

Der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. setzt sich seit über drei Jahrzehnten für das in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen im Jahre 1989 verbriefte Recht der Kinder auf Eltern ein. Insbesondere in Deutschland bestehen erhebliche Defizite in der Umsetzung dieses Kinderrechts, was auch durch den Europäischen Gerichtshof gerügt wurde, denn nach wie vor verlieren Trennungskinder in Familiengerichtsverfahren Umgang oder gar jeglichen Kontakt zu einem Elternteil, wobei dies überaus häufig den väterlichen Elternteil betrifft.

Im o.g. Artikel nimmt Christina Mundlos Gewalt in Familien zum Anlass, generalisierende Schlüsse zum Umgangsrecht der Väter, das aus ihrer Sicht überbewertet wird, zu ziehen. In der Tat ist Gewalt gegen Kinder auch ein Problem aus Sicht des Vätervereins, haben die völlig überlasteten Gerichte kaum Zeit, physische und genauso psychische Gewalt gegen Kinder, die regelmäßig Trennungsverfahren begleiten, überhaupt wahrzunehmen. Erwartet man nun von der Autorin einen sachlichen, am Kindeswohl orientierten Diskurs, entpuppt sich das Geschriebene als diskriminierend und ausgrenzend. Väter werden schlichtweg als Gewalttäter stigmatisiert, und Vereine wie der unsere, der sich für eine moderne, gleichberechtigte Kindererziehung einsetzt, werden wortwörtlich als „radikal“ hingestellt. Damit bewegt sich die Autorin an der Grenze zur Verleumdung, und, dem gegenwärtigen Zeitgeist huldigend, dient das journalistische Bemühen nicht sachlicher Aufklärung und Information, sondern Ausgrenzung und politischer Mundtotmachung in einer in Deutschland längst überwunden geglaubten Art und Weise.

Paradox ist, dass die Autorin hierbei hintergründig ein überkommenes Familienbild durchblicken lässt: die Frau als Hüterin des Herdes und der Kinder, abhängig vom Ex-Mann als Geldverdiener, denn wie anders wäre der polemische Angriff der Autorin auf ein paritätisches Umgangsrecht gegen den zum Verbrecher degradierten Vater zu werten? Ebenso das moderne Männerbild eines sich mit der Frau gleichberechtigt um die Kinder Kümmernden und somit die Frau Entlastenden wird hier konterkariert, sodass die Intention der Autorin vor dem Hintergrund des suggerierten ultrakonservativen Familienbildes zutiefst frauenfeindlich ist. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. dagegen steht für eine moderne Familie mit gleichberechtigten Partnern.

Unbegreiflich zudem, dass die Autorin das Recht der Kinder auf eine Familie, und das schließt den Kontakt zu beiden Eltern nach der Trennung mit ein, aus dem Gesichtsfeld verliert. Nicht nur, dass dies weder Einfühlungsvermögen in die Belange der Kleinsten noch die Kenntnis psychologischer Studien beweist, auch übergeht sie die Tatsache, dass in vielen Ländern ein paritätisches Wechselmodell für Trennungskinder bereits Leitbild eines modernen Familienrechts ist. Trotz progressiver Entwicklungen auf europäischer und weltweiter Ebene besteht hierzulande weiterhin ein familienrechtliches System, das Kinderseelen in einem Wirrwarr aus langen Verfahren, fragwürdigen Gutachtern, Anwälten, Verfahrensbeiständen und unmotivierten Richtern zermürbt, zumal es zu Unterstellungen, Manipulationen, egoistischen Strategien und finanziellen Hintergedanken seitens der Trennungseltern motiviert.

Mit der gegenwärtigen Rechtsprechung - begünstigt für einen Elternteil und damit gegen den anderen Elternteil - verliert das Trennungskind regelmäßig einen Teil seiner familiären Bindung für die ganze Kindheit oder sogar sein ganzes Leben. Dagegen wäre eine gesetzlich festgeschriebene gleiche „Augenhöhe“ der Trennungseltern die einzige Lösung, um Kindern neben dem belastenden Trennungsgeschehen eine weitere Traumatisierung – den Kontaktverlust zu einem geliebten Elternteil - zu ersparen. Wie in Ländern mit fortschrittlichem Familienrecht bereits jetzt nachweisbar, wird die Anzahl der Familiengerichtsverhandlungen stark sinken. Und eine rückläufige Zahl bedeutet zudem freiwerdende Ressourcen für die Gerichte, sich um die schwierigen Fälle, wie diejenigen mit Gewalt gegen Kinder, intensiver zu bemühen.

Alles in allem ist der in sich widersprüchliche Artikel von Frau Mundlos kein guter Journalismus; und dem Kindeswohl ist damit auch nicht gedient. Dialog statt Diskriminierung wäre die bessere Herangehensweise gewesen. Unser Verein ist immer für Gespräche offen.

 

i.V.

Olaf Walther

Dr. Birk Engmann

Marco Raschke

Dr. Peter Hinz

 

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Pressemitteilung Genug Tränen - Kampagne gegen Eltern-Kind-Entfremdung startet

Nach wie vor kommen in Trennungssituationen der Eltern regelmäßig die Kinder unter die Räder: Umgangsvereitelung, Entfremdung, Loyalitätskonflikt, Vaterlosigkeit sind leider Alltag von Trennungskindern in Deutschland. Bis heute ist die Familienrechtsprechung nicht in der Lage, Kinder insbesondere vor psychischer Gewalt zu schützen. Deutschland ist bezüglich Kinderrechten und rechtlicher Gleichstellung von Trennungsvätern nach wie vor ein Entwicklungsland - im Gegensatz zur modernen Rechtssprechung der EU, die von vielen EU-Staaten bereits umgesetzt wurde: Den Kindern beide Eltern!

Aktuell startet ein Aktionsbündnis, dem Eltern- und Großelternverbände angehören, so auch der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V., eine öffentliche Kampagne gegen Eltern-Kind-Entfremdung mit Plakaten.

i.V. Väteraufbruch für Kinder Leipzig
Olaf Walther
Dr. Birk Engmann

hier als pdf verfügbar

Pressemitteilung Kinderrechte im Fokus

Vertreter des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V. sprachen 7. Juli 2021 im Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung des Freistaates Sachsen in Dresden vor.

In einem konstruktiven Gespräch wurde die Möglichkeit der Entwicklung eines vom Verein vorgeschlagenen "Leitbildes für die sächsische Familienjustiz" vorgestellt. Wenngleich die Umsetzung eines solchen Leitbildes durch die Vertreter des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung als problematisch angesehen wurde, fanden die aufgeworfenen Problemfelder Gehör. Auch das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung wirbt für ein zeitgemäßes Kindschaftsrecht. Ein weiterer Austausch ist vorgesehen.

Der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte der Trennungskinder ein. Allzuoft verlieren sie Kontakt zu einem Elternteil und dessen Familie. Meist sind es die Väter, die keinen oder zu wenig Umgang haben. Ein weiterer Diskussionspunkt waren die Anhörungen von Kleinkindern vor Gericht, die sich aus Vereinssicht traumatisierend auf die Kinder auswirken können, da im Vorfeld der Prozesse hochmaligne Trennungseltern regelmäßig psychische Gewalt ausüben, damit die Kinder sich dann für den Wunschpartner entscheiden. Demgegenüber steht die Tatsache, dass in Ländern mit einem gesetzlich festgeschriebenen Wechselmodell die Zahl der Rechtsstreitigkeiten deutlich abnimmt und Gerichte entlastet werden. Davon ist Deutschland weit entfernt, und der politische Wille bei allen großen Parteien zu Änderungen der Gesetzlage fehlt.

i.V.

Olaf Walther

Dr. Birk Engmann